Unsere Arbeitnehmerüberlassung ist 100 % legal und frei von steuerrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Risiken.
Wir verfügen über die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit und erfüllen alle erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen.
Ja, wir sind auf flexiblen Personaleinsatz spezialisiert und können qualifizierte Fachkräfte kurzfristig und bundesweit bereitstellen – projektbezogen und je nach Bedarf.
Sie erhalten volle Kosten- und Leistungskontrolle durch eine wöchentliche Abrechnung. Es entstehen keine Kosten bei witterungs- oder auftragsbedingten Leerzeiten.
Unsere Konditionen hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Anzahl der benötigten Mitarbeiter
- Standort der Baustelle
- Dauer des Bauprojekts
- Kosten für die Unterkunft
- Qualifikationsanforderungen der Mitarbeiter
- Geplante Arbeitsstunden sowie Fahrt- und Fahrzeugkosten
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten ist.
Viele unserer gewerblichen Mitarbeiter stammen aus Schlesien und sind deutschsprachige Polen. Eine gute Verständigung auf der Baustelle ist für uns essenziell, daher achten wir darauf, dass ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden sind.
Wenn Sie einen geplanten Einsatz mindestens 4-5 Tage im Voraus absagen oder verschieben, entstehen keine Kosten. Jede Anfrage ist bei uns unverbindlich und kann innerhalb dieser Frist kostenfrei storniert werden.
Um wirtschaftlich arbeiten zu können, sollte die Mindestverleihdauer 1-2 Wochen betragen. Wir kalkulieren mit einer Mindestabnahme von 3-4 Mitarbeitern. Falls Ihr Bedarf geringer ist (mindestens 2 Personen), prüfen wir mögliche Zusatzkosten für Fahrt- und Unterkunftskosten.
Wir vermitteln Fachkräfte mit Qualifikationen in nahezu allen Bereichen des Bauhauptgewerbes, darunter:
- Bauhelfer
- Maurer
- Einschaler
- Betonbauer
- Kranführer
- Vorarbeiter
- Poliere
Nicht im Portfolio: Verblendmaurer, Spezialtiefbauer und Maschinisten für Bagger über 20 Tonnen.
Eine kostenfreie Freimeldung ist mindestens eine Woche vor dem geplanten Dispositionsende möglich.
Ja, unsere Arbeitnehmerüberlassung entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Bauhauptgewerbe (§1).

