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FAQ’s

FAQ’s2025-02-26T17:34:41+01:00
Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit ALP Bau in Bezug auf die Arbeitnehmerüberlassung?2025-02-26T17:29:19+01:00

Unsere Arbeitnehmerüberlassung ist 100 % legal und frei von steuerrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Risiken.
Wir verfügen über die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit und erfüllen alle erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen.

Kann ALP Bau auch kurzfristig Personal bereitstellen?2025-02-26T17:29:43+01:00

Ja, wir sind auf flexiblen Personaleinsatz spezialisiert und können qualifizierte Fachkräfte kurzfristig und bundesweit bereitstellen – projektbezogen und je nach Bedarf.

Wie transparent sind die Kosten?2025-02-26T17:30:05+01:00

Sie erhalten volle Kosten- und Leistungskontrolle durch eine wöchentliche Abrechnung. Es entstehen keine Kosten bei witterungs- oder auftragsbedingten Leerzeiten.

Mit welchem Stundensatz muss ich kalkulieren?2025-02-26T17:30:54+01:00

Unsere Konditionen hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Anzahl der benötigten Mitarbeiter
  • Standort der Baustelle
  • Dauer des Bauprojekts
  • Kosten für die Unterkunft
  • Qualifikationsanforderungen der Mitarbeiter
  • Geplante Arbeitsstunden sowie Fahrt- und Fahrzeugkosten

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten ist.

Woher kommen die Mitarbeiter von ALP Bau? Sprechen sie Deutsch?2025-02-26T17:31:19+01:00

Viele unserer gewerblichen Mitarbeiter stammen aus Schlesien und sind deutschsprachige Polen. Eine gute Verständigung auf der Baustelle ist für uns essenziell, daher achten wir darauf, dass ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden sind.

Was passiert, wenn ich angefordertes Personal verschieben oder absagen muss?2025-02-26T17:31:38+01:00

Wenn Sie einen geplanten Einsatz mindestens 4-5 Tage im Voraus absagen oder verschieben, entstehen keine Kosten. Jede Anfrage ist bei uns unverbindlich und kann innerhalb dieser Frist kostenfrei storniert werden.

Ab welcher Anzahl an Mitarbeitern und Verleihdauer kann ich Personal anfordern?2025-02-26T17:32:14+01:00

Um wirtschaftlich arbeiten zu können, sollte die Mindestverleihdauer 1-2 Wochen betragen. Wir kalkulieren mit einer Mindestabnahme von 3-4 Mitarbeitern. Falls Ihr Bedarf geringer ist (mindestens 2 Personen), prüfen wir mögliche Zusatzkosten für Fahrt- und Unterkunftskosten.

Welche Qualifikationen haben die vermittelten Fachkräfte?2025-02-26T17:33:11+01:00

Wir vermitteln Fachkräfte mit Qualifikationen in nahezu allen Bereichen des Bauhauptgewerbes, darunter:

  • Bauhelfer
  • Maurer
  • Einschaler
  • Betonbauer
  • Kranführer
  • Vorarbeiter
  • Poliere

Nicht im Portfolio: Verblendmaurer, Spezialtiefbauer und Maschinisten für Bagger über 20 Tonnen.

Wie kurzfristig kann ich Personal wieder abmelden?2025-02-26T17:33:34+01:00

Eine kostenfreie Freimeldung ist mindestens eine Woche vor dem geplanten Dispositionsende möglich.

Ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe zulässig?2025-02-26T17:33:53+01:00

Ja, unsere Arbeitnehmerüberlassung entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Bauhauptgewerbe (§1).

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